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DTAZV-Nachfolger: Auslandsüberweisung in pain.001.001.09

Am 24.09.2026 hat die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) die für November 2026 geplante Abkündigung der Altformate ausgesetzt – auch für Auslandsüberweisungen. Ein neues Enddatum steht noch nicht fest; es richtet sich nach SWIFT und dem EPC. Die Umstellung entfällt damit nicht: Den genauen Tag legt weiterhin Ihre Bank fest – die GLS Bank nennt (Stand: 25.09.2026) unverändert den 14.11.2026. Ab dem Stichtag Ihrer Bank reichen Sie Auslandsüberweisungen von einem deutschen Konto nur noch als XML-Datei im Format pain.001.001.09 ein, per EBICS mit der Auftragsart AXZ. Dieser Leitfaden zeigt, welche Termine gelten, was die AXZ-Variante konkret verlangt, wie Sie Ihre erste Datei erstellen und prüfen und was Sie vorher mit Ihrer Bank klären sollten. Stand: 25. September 2026.

Was sich im November 2026 ändert

Die Vorgabe der DK: Ab dem 15. November 2026 gilt die Anlage 3 zum DFÜ-Abkommen in der Version 26.11 (finale Fassung vom 09.04.2026). Im Änderungsverzeichnis steht: „Im November 2026 endet die Koexistenzphase von MT und MX für Überweisungen. Daher läuft auch das Format DTAZV als DK-Standard aus.“ (S. ii). Das DTAZV-Kapitel 3.3 ist gestrichen, und Auslandsüberweisungen sind „ab November 2026 nur noch auf Basis des ISO 20022-Standards“ möglich (S. 258). Auf ebics.de ergänzte die DK: „Das DTAZV-Format darf ab November 2026 nicht mehr verwendet werden, daher muss der Wechsel auf pain.001 bis dahin sichergestellt sein.“ (Stand 22.09.2026 – zur Aussetzung vom 24.09.2026 siehe unten.)

Den genauen Tag bestimmt Ihre Bank. Der Format-Lifecycle der DK nannte für DTAZV nur den Monat 11/2026 und überließ den konkreten Tag dem jeweiligen Zahlungsdienstleister; seit dem 24.09.2026 trägt die Lifecycle-Seite den Hinweis „Vorübergehend weiter verwendbar. Ein konkretes, neues Enddatum wird im Nachgang, durch das EPC und SWIFT festgelegt und an dieser Stelle kommuniziert.“ Die GLS Bank ist dem bisher nicht gefolgt: Sie nimmt ab dem 14.11.2026, 00:01 Uhr, keine DTAZV-Dateien mehr an – Stand 25.09.2026 unverändert, ohne Hinweis auf die Aussetzung. Zu anderen Instituten liegen uns keine Angaben vor. Ab demselben Zeitpunkt akzeptiert sie keine Versionen vor pain.001.001.09 (Überweisungen) und pain.008.001.08 (Lastschriften) mehr, also weder pain.001.001.03 noch pain.008.001.02. Laut GLS endet „in der DK“ die Unterstützung für DTAZV am 01.12.2026. In den Dokumenten der DK steht dieses Datum nicht: Sie nennt November 2026 (Format-Lifecycle: 11/2026) und den 15.11.2026 (Anlage 3 V26.11 und Hinweis auf ebics.de).

Auch früher eingereichte Aufträge zählen. Solange Ihre Bank an ihrem Stichtag festhält, betrifft die Umstellung nach einem Hinweis der DK auf ebics.de auch Aufträge, die vor dem Stichtag eingereicht wurden, deren Ausführungsdatum aber auf den 15.11.2026 oder später fällt, sowie Aufträge, die bis dahin nicht vollständig autorisiert sind (VEU). Terminierte DTAZV-Aufträge sollten Sie daher rechtzeitig im neuen Format anlegen.

Und die Verschiebung bei den Adressen? Swift (27.08.2026) und der European Payments Council (10.09.2026) haben das Ende unstrukturierter Adressen verschoben. Am 24.09.2026 ist die DK nachgezogen: Weil SWIFT und der EPC unstrukturierte Adressdaten im Interbankenbereich über den November hinaus dulden, hat sie die geplante Abkündigung der Altformate aus SEPA-Zahlungsverkehr, Auslandsüberweisungen und Euro-Eilüberweisungen ausgesetzt und betreibt diese Formate temporär weiter; die neuen Endtermine will sie erst nennen, wenn SWIFT und der EPC ihre eigenen festgelegt haben. Verschoben ist damit der Termin, nicht die Arbeit: Die Anlage 3 V26.11 gilt unverändert ab dem 15.11.2026, und Ihre Bank kann an ihrem eigenen Stichtag festhalten. Fragen Sie dort nach, bevor Sie Ihre Planung ändern. Alle Termine 2026 im Überblick finden Sie in unserem ISO-20022-Migrationsleitfaden.

Welche pain.001-Variante für welche Zahlung?

Die DK unterscheidet vier Geschäftsvorfälle, die Kunden per pain.001 einreichen können (Anlage 3, S. 257). Neben der SEPA-Echtzeitüberweisung sind das:
VarianteWofürEBICS (BTF bzw. Auftragsart)Service Level
SEPA-ÜberweisungEuro-Zahlungen an eine IBAN im SEPA-RaumSCT///pain.001/ bzw. CCTSEPA
Euro-Eilüberweisungtaggleiche Zahlungen in Euro, nur nach Vereinbarung mit der BankXCT/DE/URG/pain.001/ bzw. CCUURGP
AuslandsüberweisungZahlungen in Staaten außerhalb des EWR und in fremder Währung innerhalb des EWRXCT/DE//pain.001/ bzw. AXZNURG (alternativ URGP oder SDVA)


Was bisher per DTAZV lief, etwa US-Dollar in die USA oder Franken in die Schweiz, ist eine Auslandsüberweisung (AXZ). Die DK führt sie als „DK-Standard (seit 11/2022 optional, ab 11/2026 verpflichtend)“, und zwar ausschließlich im Format pain.001.001.09 (S. 258). Eine AXZ-Variante in pain.001.001.03 gibt es nicht.

• EBICS: Auftragsart AXZ, BTF-Parameter XCT/DE//pain.001/ (S. 260). Den Statusbericht (pain.002) stellt die Bank über AXS bzw. REP/DE/XCT/pain.002/ZIP bereit (S. 314).
• FinTS/HBCI: Geschäftsvorfall HKAUP. Der bisherige DTAZV-Auftrag HKAUB wird abgelehnt, so etwa die HypoVereinsbank in einem Kundenschreiben.
• Nicht als SEPA-Überweisung (CCT) einreichen: Das DK-Schema für SEPA lässt nur Euro zu.
• Nicht als Euro-Eilüberweisung (CCU) einreichen: nur Euro, nur taggleich, nur nach Vereinbarung.
• Euro an eine IBAN im EWR ist in aller Regel eine SEPA-Überweisung. Die GLS Bank schreibt dazu: „Das pain.001.001.09 Format für den Auslandszahlungsverkehr sollte i.d.R. nicht für SEPA-fähige Transaktionen genutzt werden.“

Was eine AXZ-Datei konkret verlangt

Das Gerüst der Datei kennen Sie von SEPA: Gruppenkopf (GrpHdr), Sammler (PmtInf), Einzelüberweisungen (CdtTrfTxInf). Die DK-Regeln für AXZ (Anlage 3, Kapitel 3.1) weichen aber in Punkten ab, an denen Dateien aus älteren Werkzeugen typischerweise scheitern:

• Zahlungsart je Überweisung: PmtTpInf ist bei jeder einzelnen Überweisung Pflicht und wird auf Sammlerebene nicht belegt (S. 268, 276). Als Service Level sind nur NURG, URGP und SDVA zugelassen (S. 277); die normale Auslandsüberweisung ist NURG.
• Entgeltregel je Überweisung: ChrgBr ist bei jeder Überweisung Pflicht und wird auf Sammlerebene nicht belegt (S. 271, 279). Zulässig sind DEBT, CRED und SHAR (S. 311).
• Kontowährung: DbtrAcct/Ccy ist verpflichtend (S. 269), bei einem Euro-Konto also EUR.
• Adresse des Empfängers: Laut Anlage 3 wird sie „für Überweisungen immer empfohlen“ und ist „erforderlich bei Zahlungen in Länder außerhalb EU/EWR-Staaten und/oder in Nicht-EU/EWR-Währungen oder CHF“ (S. 293; Ausnahme: Der Empfänger ist über einen eigenen BIC im Feld AnyBIC identifiziert). Wird eine Adresse angegeben, sind Ort (TwnNm) und Land (Ctry) Pflicht (S. 309); Straße, Hausnummer und Postleitzahl sind optional. Seit dem 23.11.2025 ist auch die hybride Form mit höchstens zwei Zeilen AdrLine zulässig (S. 308 f.).
• Zeichensatz: Zugelassen sind Buchstaben, Ziffern und wenige Sonderzeichen. „Umlaute und ß sind nicht zulässig. Die Umlaute Ä, Ö, Ü sind wie AE, OE, UE einzureichen, das ß wie ss.“ Textfelder dürfen außerdem nicht nur aus Leerzeichen bestehen (S. 259 f.).
• Ausführungsdatum: Banken sind nicht verpflichtet, Aufträge zu verarbeiten, die mehr als 15 Kalendertage vor dem Ausführungsdatum eingereicht werden (S. 268).

Die Struktur prüft das DK-Schema pain.001.001.09_AXZ_GBIC_5 (TVS). Die Adress- und Zeichensatzregeln stehen dagegen nur im Text der Anlage 3: Eine Datei kann das Schema bestehen und trotzdem gegen sie verstoßen.

Entgelte: OUR, SHA, BEN und die DTAZV-Schlüssel

Im DTAZV war die Entgeltregel ein Schlüssel im Feld T21 (00, 01 oder 02), in SWIFT-Nachrichten ist sie SHA, OUR oder BEN. In der pain.001 heißt das Element ChrgBr:
Wer trägt die Entgelte?DTAZV (T21)SWIFTpain.001 (ChrgBr)
Auftraggeber die Entgelte seiner Bank, Empfänger die übrigen (Entgeltteilung)00SHASHAR
Auftraggeber alle Entgelte01OURDEBT
Empfänger alle Entgelte02BENCRED


Die Definitionen stehen in der Anlage 3 V26.11 auf S. 311, die DTAZV-Schlüssel in der letzten DTAZV-Spezifikation (Anlage 3 V3.9, S. 356). Die Zuordnung ergibt sich aus diesen Definitionen. Welche Gebühren tatsächlich anfallen, regelt das Preisverzeichnis Ihrer Bank.

AWV-Meldung: nicht Teil der Datei

Für Zahlungen im Außenwirtschaftsverkehr über 50.000 Euro (oder Gegenwert) kann eine Meldepflicht nach § 67 der Außenwirtschaftsverordnung bestehen. Die Meldung geben Sie als Auftraggeber selbst bei der Deutschen Bundesbank ab. Die GLS Bank formuliert es so: „Die Meldung muss immer durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin direkt bei der Bundesbank erfolgen.“

Die pain.001-Datei transportiert diese Meldung nicht, und unser Generator übernimmt sie auch nicht: Bei einem deutschen Konto erinnert er Sie lediglich daran.

Checkliste vor der ersten AXZ-Datei

1. Bank: Ist die Auftragsart AXZ (EBICS) bzw. der Geschäftsvorfall HKAUP (FinTS) für Ihr Konto freigeschaltet, und bis zu welchem Tag nimmt Ihre Bank noch DTAZV an? Die DK empfiehlt, erst umzustellen, wenn Ihre Bank Sie informiert hat.
2. Software: Unterstützt Ihre Banking-Software pain.001.001.09 für Auslandszahlungen, und ab welcher Version?
3. Version: Im Dateikopf muss der Namespace pain.001.001.09 stehen, nicht pain.001.001.03.
4. Kontowährung: DbtrAcct/Ccy mit der Währung Ihres Kontos belegen, meist EUR.
5. Empfängeradresse: mindestens Ort und Land (ISO-Ländercode wie US, CH oder GB); Pflicht bei Zahlungen außerhalb von EU/EWR, in Nicht-EU/EWR-Währungen und in CHF.
6. Empfängerbank: den BIC angeben. Ohne BIC verlangt die DK Name und Adresse der Bank, mindestens mit Ort und Land (S. 284).
7. Entgelte: für jede Überweisung SHAR, DEBT oder CRED festlegen.
8. Zeichensatz: keine Umlaute und kein ß: Aus Müller wird Mueller, aus Straße wird Strasse.
9. SEPA trennen: Euro-Zahlungen an eine IBAN im EWR gehören weiterhin in eine SEPA-Datei, nicht in die AXZ-Datei.
10. Test: Reichen Sie die erste Datei mit einer kleinen Zahlung ein und werten Sie den Statusbericht aus (AXS, pain.002): ACTC heißt technisch angenommen, RJCT abgelehnt. Terminierte Aufträge mit Ausführung ab dem Stichtag Ihrer Bank legen Sie gleich im neuen Format an.

Datei mit ISO 20022 Generator erstellen und prüfen

Erstellen: Im Generator für internationale Überweisungen ist pain.001.001.09 voreingestellt. Sie legen einmal Ihr Auftraggeberprofil an (Name, IBAN, BIC) und erfassen je Zahlung Empfänger, IBAN oder Kontonummer, BIC, Betrag, Währung und Entgeltregel sowie Ort und Land des Empfängers. Der Generator setzt Service Level (NURG) und Entgeltregel in jede einzelne Überweisung und schreibt Umlaute nach der DK-Regel um (Ä, Ö, Ü als AE, OE, UE).

Beginnt Ihre IBAN mit DE, kommt Folgendes hinzu:
• DbtrAcct/Ccy wird belegt, standardmäßig mit EUR.
• Das Formular prüft Regeln der Anlage 3, die das Schema nicht sieht: eine fehlende Empfängeradresse in den Fällen, in denen sie erforderlich ist, unzulässige Zeichen, Euro-Zahlungen in den EWR (dafür ist die SEPA-Überweisung da) und die Wahl von pain.001.001.03. Solche Abweichungen müssen Sie vor dem Download ausdrücklich bestätigen.
• Ein Hinweis nennt den Einreichungsweg: EBICS-Auftragsart AXZ (BTF XCT/DE//pain.001/) oder FinTS HKAUP, nicht als SEPA-Überweisung (CCT) und nicht als Eilüberweisung (CCU). Klären Sie mit Ihrer Bank, dass AXZ freigeschaltet ist. Außerdem erinnert er an die AWV-Meldung.

Prüfen: Der kostenlose Validator prüft pain.001-Dateien gegen das allgemeine ISO-20022-Schema (XSD), auch Dateien aus anderen Programmen. Das DK-Profil AXZ prüft er nicht: „Gültig“ heißt dort schemakonform nach ISO, nicht „von der DK geprüft“.

Bankdaten werden nur im Arbeitsspeicher verarbeitet und nie auf unseren Servern gespeichert. Das Formular können Sie ohne Anmeldung im Demo-Modus mit bis zu zwei Zeilen ausprobieren; Mehrwährungsdateien erzeugen Sie im Tarif „International & SWIFT“ (30 € pro Monat, zwei Tage kostenlos testen).

Was wir zusagen und was nicht

Für ein deutsches Konto (IBAN DE…) im Format pain.001.001.09 ist die Mehrwährungsdatei so aufgebaut, dass sie das Prüfschema (TVS) der DK für Auslandsüberweisungen besteht: pain.001.001.09_AXZ_GBIC_5. Das prüfen wir bei jeder Änderung automatisiert (CI) an typischen Fällen, mit einer strengen Validierung, die auch die im Schema verbotenen Elemente erkennt. Das Formular prüft zusätzlich Regeln der Anlage 3 V26.11, die das Schema nicht sieht (Empfängeradresse, Zeichensatz), und weist Sie vor dem Download auf Abweichungen hin; die Kontowährung (DbtrAcct/Ccy) belegt es standardmäßig mit EUR.

Was wir ausdrücklich nicht zusagen:
• dass Ihre Bank die Datei annimmt: Jede Bank kann eigene Regeln ergänzen, und ein Praxistest mit einer deutschen Bank steht noch aus;
• eine Prüfung oder Zertifizierung durch die DK: Eine solche gibt es für unseren Generator nicht;
• dass der Validator Ihre Datei gegen das DK-Profil prüft: Er prüft das ISO-Schema;
• die Konformität von Dateien in pain.001.001.03, von Dateien für Konten außerhalb Deutschlands oder von Dateien mit Abweichungen, die Sie bestätigt haben;
• Termine: weder die Stichtage Ihrer Bank noch eine Verschiebung.

Reichen Sie Ihre erste Datei deshalb mit einem kleinen Betrag ein und werten Sie den Statusbericht aus.

Quellen

• GLS Bank, Umstellung der pain-Formate und DTAZV: gls.de/pain (abgerufen am 25.09.2026)
• GLS Bank, Auslandszahlungsverkehr und AWV-Meldung: gls.de
• DK, Anlage 3 zum DFÜ-Abkommen, Version 26.11 vom 09.04.2026, gültig ab 15.11.2026: ebics.de/de/datenformate. Die Seitenangaben beziehen sich auf die deutsche Fassung.
• DK, Ergänzende Dokumente (TVS AXZ GBIC_5, Hinweis zum DTAZV): ebics.de
• DK, Format-Lifecycle: ebics.de
• DK, „Verschiebung der Abkündigung von Datenformatversionen“ vom 24.09.2026: ebics.de/de/aktuelles (abgerufen am 25.09.2026)
• DK, Anlage 3 Version 3.9 mit der letzten DTAZV-Spezifikation: Archiv auf ebics.de
• HypoVereinsbank, Kundenschreiben zu HKAUP, zitiert im Forum von ALF-BanCo (10.06.2026)
• Swift, 27.08.2026: Structured address deadline extended
• European Payments Council, 10.09.2026: EPC delays address format migration timeline

Auslandsüberweisung als pain.001.001.09 erstellen

pain.001.001.09 voreingestellt, Service Level und Entgeltregel je Zahlung, Empfängeradresse mit Ort und Land.

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